Die vorbeugende und regelmäßige Instandhaltung von Maschinen ist ein komplexes Verfahren, das bereits bei der Planung von Anlagen berücksichtigt und bewertet werden muss; auch die spezifische Schulung der Arbeitnehmer spielt eine wichtige Rolle. 2014 hat die Region Emilia-Romagna eine regionale Arbeitsgruppe für die Verhütung von Arbeitsunfällen im Keramiksektor eingerichtet (zwischen der Region Emilia-Romagna, den lokalen Gesundheitsämtern von Modena und Reggio Emilia, den Gewerkschaften und den Arbeitgebern im Keramiksektor), um gemeinsame Hinweise zur Klärung der Pflichten und Zuständigkeiten bei der CE-Kennzeichnung von Maschinen und Geräten in diesem Sektor zu entwickeln.

Das Konzept einer Baugruppe von Maschinen
In modernen keramischen Umgebungen ist ein hoher Automatisierungsgrad erreicht worden, der den Produktionsprozess vereinfacht und die Arbeit der Mitarbeiter erleichtert. Maschinen, Geräte und Anlagen müssen den einschlägigen Vorschriften der Richtlinie 2006/42/EG entsprechen. In der Richtlinie wird der Begriff „Maschine“ auch definiert als eine Gesamtheit von Maschinen oder unvollständigen Maschinen, die so angeordnet und gesteuert werden, dass sie zusammenwirken. Auch Maschinen im Keramikbereich müssen, bevor sie in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, einer speziellen Risikobewertung und Konformitätsanalyse unterzogen werden.

Handeln in Solidarität
Um zu definieren, ob eine Anlage solidarisch funktioniert, müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein: Die einzelnen Einheiten müssen eine gemeinsame Funktion haben (z.B. die Herstellung eines bestimmten Produkts), die Verbindung zwischen den verschiedenen Teilen muss funktionell realisiert sein und es muss ein gemeinsames Kontrollsystem vorhanden sein. 

Der Keramikproduktionszyklus ist ein gutes Beispiel für die Zusammenarbeit von Maschinen.

Die Bedeutung von Vorschriften für eine angemessene Risikobewertung
In komplexen Anlagen, wie sie in der Keramikproduktion anzutreffen sind, ist es notwendig, vertraglich und a priori festzulegen, wer für die Sicherheit verantwortlich ist. Aus diesem Grund wurden mehrere Verordnungen ausgearbeitet, die das Konzept der Verantwortung in Produktionsumgebungen klären und sich an Hersteller und Benutzer richten, die durch Änderungen an Maschinen eingreifen.

Durch diese Verordnungen werden die Pflichten der Arbeitgeber, die die Konformität der Geräte bewerten müssen, weiter verstärkt.

Verantwortlichkeiten der Hersteller
Bei der Montage müssen die Hersteller typische Probleme berücksichtigen, wie z.B. die Schnittstelle zwischen den Bedienern und den verschiedenen Teilen, aus denen die Maschine besteht, das Management von Bandstillständen, den Zugang zum System und die damit verbundenen Emissionen. Eine korrekte Gesamtrisikobewertung muss das Produktionssystem in seiner Gesamtheit betrachten.

Anforderungen zur Gewährleistung der Sicherheit bei Montage und Wartung
Die Sicherheit der Maschine muss auch bei der Montage und Wartung gewährleistet sein. Dazu muss der Hersteller sicherstellen, dass:

* Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Anlage erfüllt werden.

* Die technischen Unterlagen der Maschine zusammengestellt und verfügbar sind. 

* Die Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden.

* Die notwendigen Informationen in der Bedienungsanleitung der Maschine enthalten sind. 

* Die EG-Konformitätserklärung für das System ausgestellt und zur Verfügung gestellt wird.

* Die CE-Kennzeichnung des Systems angebracht ist.

Notfall-Management
Der Wortlaut der Maschinenrichtlinie schreibt vor, dass es innerhalb derselben Produktionslinie nur ein einziges Not-Aus-Management geben sollte.

Der allgemeine Grundsatz lautet, dass jede Strecke mit einem Not-Aus-System ausgestattet sein muss, das alle potenziell gefährlichen Situationen sofort ausschalten kann.

Die allgemeine Risikobewertung
Die Rahmenrichtlinie der Europäischen Union über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Richtlinie 89/391) führt die Gefährdungsbeurteilung als ein wichtiges Präventionsinstrument ein. Dieser Aspekt wird auch in den nachfolgenden Richtlinien aufgegriffen, u.a. in der Maschinenrichtlinie, in der die Bedeutung der Bewertung der Gesamtrisiken hervorgehoben wird; eine Bewertung, bei der auch die Eignung der einzelnen Teile, aus denen die Anlage besteht, und die Risiken, die von nicht CE-gekennzeichneten Baugruppen ausgehen, berücksichtigt werden müssen. 

CE-Kennzeichnung im Falle größerer Eingriffe
Der europäische Leitfaden gibt auch Aufschluss darüber, wie Änderungen an Maschinen, die in Produktionszyklen eingesetzt werden, zu berücksichtigen sind.

Die diesbezüglichen Vorschriften sehen vor, dass bei größeren Eingriffen, die die Sicherheit der Anlagen gefährden könnten, eine neue CE-Kennzeichnung vorgenommen werden muss.

Italienische Keramik erfüllt das Protokoll zur Sicherheit am Arbeitsplatz
In der Fliesenherstellung sind die Arbeitgeber bestrebt, die Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 81/2008 einzuhalten und sicherzustellen, dass die Anforderungen an die Arbeitsumgebung und die Arbeitsmittel bestehen bleiben.

Für die korrekte Anwendung der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) im Keramiksektor ist die Arbeit der regionalen Arbeitsgruppe (Emilia-Romagna) zur Verhütung von Arbeitsunfällen ein wertvolles Hilfsmittel.

Der „Leitfaden“ und die 21 spezifischen „Technischen Merkblätter“ enthalten praktische Hinweise, die die Rolle der Hersteller, der Installateure und der Benutzer bei der korrekten Anwendung der einschlägigen Bestimmungen klar und präzise definieren sollen.

Die Dokumente, die auf der Konferenz vom 13. Juli 2018 in Bologna offiziell vorgestellt wurden, sind unter folgendem Link verfügbar:
https://www.regione.emilia-romagna.it/sicurezza-nei-luoghi-di-lavoro/documentazione/studi-ricerche-documenti/2017/marcatura-ce-degli-impianti-ceramici