Planet 02.07.2024

Der Nachhaltigkeitsbericht im Licht der CSRD

In den letzten zehn Jahren hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung eine immer wichtigere Rolle gespielt, nicht nur dank verschiedener gesetzlicher Vorschriften in diesem Bereich, sondern auch aufgrund des wachsenden Bewusstseins der Verbraucher und ihrer Aufmerksamkeit für nachhaltige Entscheidungen

(Juli 2024) | Der jüngste Eingriff des europäischen Gesetzgebers in die Nachhaltigkeitsberichterstattung war die Richtlinie (EU) 2022/2464, die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“), die am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und derzeit in die verschiedenen nationalen Gesetze umgesetzt wird.

Ziel der CSRD ist es, die Transparenz und die Berichterstattung von Unternehmen über die ökologischen, sozialen und Governance-Auswirkungen („ESG“) ihrer Aktivitäten zu fördern und zum Übergang zu einem nachhaltigen Wirtschafts- und Sozialsystem beizutragen.

 

Mit der Einführung der CSRD wird der Nachhaltigkeitsbericht von einem freiwilligen Dokument zur Pflicht für eine breite Kategorie von Unternehmen, darunter mehrere Keramikunternehmen, die bisher nicht mit nichtfinanziellen Offenlegungspflichten („DNF“) belastet waren.

Die CSRD hat somit eine hohe Belastung für die Unternehmen eingeführt, indem sie eine Kommunikation, die zuvor freiwillig, in freier Form und mit einem vom Unternehmen selbst gewählten Umfang war, in kodifizierter Form und auf die Wertschöpfungskette ausgedehnt, verpflichtend macht.

Er ist ein abschließendes Dokument über die durchgeführten Aktivitäten und die erzielten Ergebnisse in Bezug auf ESG-Aspekte, aber auch ein vorausschauendes Dokument über künftige Verpflichtungen und Ziele im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung.

Es beschreibt die wirtschaftliche und finanzielle Leistung sowie die Art und Weise, wie die wichtigsten Nachhaltigkeitsaspekte im Hinblick auf Grundsätze, Werte, Strategien und Managementsysteme verwaltet werden.

Mit dem Nachhaltigkeitsbericht legt das Unternehmen gegenüber seinen Stakeholdern oder Interessengruppen sein Engagement in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Fragen für das Bezugsgeschäftsjahr dar.

Die ESG-Informationen, über die im Nachhaltigkeitsbericht berichtet werden soll, werden durch eine so genannte duale Wesentlichkeitsanalyse ermittelt, die sowohl aus einer Inside-Out-Perspektive durchgeführt wird, um die vom Unternehmen extern erzeugten Nachhaltigkeitsauswirkungen zu bewerten, als auch aus einer Outside-In-Perspektive, um zu beurteilen, wie sich externe Nachhaltigkeitsfaktoren auf das Geschäft des Unternehmens in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht auswirken. Zu den Informationen, die aufgenommen werden sollen, gehören auch solche, die sich auf die Wertschöpfungskette des Unternehmens beziehen, und zwar sowohl auf die vorgelagerten (Upstream) als auch auf die nachgelagerten (Downstream) Bereiche.

Der Nachhaltigkeitsbericht wird in einem speziellen Abschnitt des Lageberichts des gesetzlichen Jahresabschlusses enthalten sein, um einen Austausch zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsdaten zu ermöglichen, und er wird einer Prüfung unterliegen.

Außerdem muss er in Übereinstimmung mit den neuen europäischen Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards – „ESRS“) erstellt und in einem maschinenlesbaren digitalen Format (XHTML-Format) zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu den Unternehmen, die ihren Nachhaltigkeitsberichte veröffentlicht haben, gehören (Liste aktualisiert bis Ende Juni 2024):

Ceramica Sant’Agostino
COEM
Dolomite Franchi
Florim
Gruppo Romani
Ideal Standard
Industrie Bitossi
Italcer
Italgraniti
La Fenice
Laminam
Mapei
Marazzi
Panariagroup
Wienerberger

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Cer Magazine International 72 | 07.2024