Veränderungen des Erscheinungsbilds zum Zeitpunkt der Übergabe | von Valentina Sarti

Nach dem Abschluss von Verlegearbeiten für einen Keramikbelag und noch bevor dieser vom Endkunden genutzt wird, sind auf der verfliesten Fläche gelegentlich Beeinträchtigungen des Erscheinungsbilds festzustellen, die vor der Verlegung nicht vorhanden waren und zum Zeitpunkt der Übergabe oder Abnahme des Keramikbelags auftreten können. Bevor der Keramikbelag dem Kunden übergeben und von diesem genutzt wird, muss daher seine Konformität oder Nichtkonformität mit den Anforderungen der Normen festgestellt und die Problematik bewertet werden.

Unter optischen Mangelerscheinungen sind eine Reihe von Veränderungen im Aussehen des keramischen Belags zu verstehen, darunter insbesondere Veränderungen von Farbe oder Glanz, das Vorhandensein von dauerhaften Flecken und/oder Rändern, Mattwerden der Oberflächen, Absplitterungen beispielsweise durch heruntergefallene Gegenstände, Abtrag von Oberflächenmaterial und andere Veränderungen. Diese Erscheinungsbilder sind als Mängel anzusehen, da hierdurch die Anforderungen an ein gleichmäßiges Aussehen nicht erfüllt werden, die in Abschnitt 5 der Norm UNI 11493-1 beschrieben sind. Die Norm sieht u.a. vor, dass die Bewertung der Optik eines keramischen Belags (eine Bewertung, die sowohl die Fliesenoberfläche als auch die Fugen einbeziehen muss) „mittels Sichtkontrolle aus mindestens 1,5 m Abstand aus Augenhöhe erfolgen muss. Eine Streiflichtbeleuchtung ist nicht zulässig. Unter diesen Bedingungen nicht erkennbare Beeinträchtigungen der Oberfläche sind nicht als Fehler anzusehen.” Erfüllt der keramische Belag die oben genannten Kriterien nicht, sind die Ursachen der festgestellten Oberflächenbeeinträchtigungen zu ermitteln.

Einsatzort, Trägerstruktur und Verlegemuster des Keramikbelags spielen bei den genannten Problemen eine untergeordnete Rolle. Die Hauptursachen sind in den Materialien zu suchen, aus denen der keramische Belag besteht, d.h. Fliesen, Fugenmasse und Fugen, sowie in der Verlegung und Endreinigung des Bodenbelags.

Das Auftreten von Beeinträchtigungen der Oberfläche geht häufig mit einer geringen Beständigkeit der Fliesen gegen Säureangriff einher. Um nur ein Beispiel zu nennen: Die Verwendung von Fliesen aus geschliffenem oder geläpptem Feinsteinzeug (insbesondere in hellem Farbton) mit dunklen oder farbigen Fugen kann das Aussehen des Bodenbelags beeinträchtigen. Die Präsenz von Mikroporositäten in der geschliffenen oder geläppten Oberfläche kann das Auftreten von Punkten und Rändern in der Nähe der Fugen aufgrund der Ablagerung von Fugenmaterial in den Poren begünstigen. In den meisten Fällen erhalten die Fliesen im Werk spezielle Oberflächenbehandlungen, mit denen etwaige durch den Abrieb der Oberflächenschicht geöffnete Mikroporositäten versiegelt werden. Dadurch wird das Auftreten derartiger Beeinträchtigungen begrenzt. Vor der Verlegung sind in jedem Fall die technischen Eigenschaften der Fliesen zu bewerten, um geeignete Vorsichtsmaßnahmen gegen das Auftreten von Flecken treffen zu können. Bei Fliesen mit geringer Beständigkeit gegenüber Säureangriff ist möglicherweise die Verwendung von Metallprofilen in den Fugen und generell von Materialien mit moderater chemischer Beständigkeit angebracht.

Um das Auftreten unerwünschter Beeinträchtigungen der Oberfläche soweit wie möglich zu verhindern, wird empfohlen, die technischen Spezifikationen von Fugenmasse und Dehnungs- und Belastungsfugen zu prüfen, sowohl für vorgefertigte wie auch für vor Ort hergestellte Fugen. Außerdem sind die Herstellerhinweise für die korrekte Vorbereitung und Verlegung der Materialien zu prüfen. Diese Unterlagen müssen nicht nur dem Planer, sondern auch dem Fliesenleger zur Verfügung gestellt werden, der sich höchstpersönlich mit der Verlegung und Reinigung des Bodenbelags befasst.

Der Fliesenleger muss insbesondere auf die ordnungsgemäße Verfugung, die Reinigung während und nach der Verlegung und auf den Schutz des Keramikbelags nach Abschluss der Verlegearbeiten achtgeben.

Um das Auftreten von Veränderungen der Oberfläche in der Verfugungsphase zu verhindern, empfiehlt die Norm UNI 11493-1 im Absatz 8.6, die Reinigbarkeit des Keramikbelags bei farblich mit den Fliesen kontrastierender Fugenmasse oder Fugenmasse auf der Basis von Reaktionsharz mit Tests zu prüfen. Darüber hinaus sollte die Verfugung der Fliesen Hand in Hand mit dem Entfernen der Verlegestoffe von der Fliesenoberfläche gehen, so dass der Belag nach der Verfugung fertig und sauber ist. Für die Reinigung wird die Verwendung geeigneter Reinigungsmittel empfohlen, die mit der Chemikalienbeständigkeitsklasse der Fliesen kompatibel sind. Weitere Hinweise zur Reinigung und zum Schutz verlegter Bodenbeläge sind in der Norm UNI 11493-1, Absatz 8.8 und 8.9, zu finden.

Selbst wenn die einzelnen Materialien, aus denen ein keramischer Belag besteht, keine Mängel aufweisen und den geltenden Vorschriften entsprechen, ist daher die Kenntnis der Verlegestoffe grundlegend, um das Auftreten von optischen Mängeln durch geeignete Vorkehrungen zu vermeiden. Es kann daher gesagt werden, dass Beeinträchtigungen der Belagsoberfläche auf den mangelhaften Austausch von Informationen zwischen den an der Ausführung der Verlegung Beteiligten zurückzuführen sind.

 

Februar 2020