Bodenbeläge und Rutschsicherheit | von Barbara Mazzanti und Leonardo Sanseverino (Centro Ceramico)

Bei der Planung, Erstellung und Instandhaltung von begehbaren Belägen gehört die Rutschsicherheit zu den grundlegenden Merkmalen. Dieser Parameter ist nicht nur für Planer und Hersteller von Belagsmaterialien wichtig, sondern auch für die Nutzer des Bodenbelags, unabhängig davon, ob er in Wohnräumen, öffentlichen oder privaten Bereichen oder in Gewerbe- und Industriegebäuden verlegt wird.

Die Auswahl der Materialien für einen Bodenbelag muss den Einsatzort, die mit besonderen Nutzungsbedingungen verbundenen Risiken und die Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften und Normen im jeweiligen Land berücksichtigen. Außerdem ist zu beachten, dass die Bewegung zwischen zwei sich berührenden Oberflächen (z.B. Boden und Schuhsohle/Fußsohle, Bereich, Form/Profil, Zusammensetzung der Kontaktmaterialien, Gehgeschwindigkeit, Witterungsbedingungen, Vorhandensein von Verunreinigungen usw.) durch zahlreiche Faktoren beeinflusst wird.

In Italien legt der Ministerialerlass D.M. 236/89 für Privatgebäude und öffentlich geförderten Wohnungsbau fest, dass Bodenbeläge „… in gemeinsam genutzten und öffentlich zugänglichen Bereichen nicht rutschig sein dürfen”, das heißt, sie müssen mit Materialien erstellt werden, deren dynamischer Gleitreibungskoeffizient – gemessen mit dem Tortus-Tribometer nach der Methode der British Ceramic Research Association Ltd. (B.C.R.A.) Rep. CEC. 6/81 – über folgenden Werten liegt:

– 0,40 bei Verwendung von Leder als Gleitelement auf trockenem Bodenbelag;
– 0,40 bei Verwendung von Hartgummi als Gleitelement auf nassem Bodenbelag.

In Deutschland reglementiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Anforderungen an die Rutschhemmung für die unterschiedlichen Anwendungsbereiche: nasse Bodenbeläge, die barfuß begangen werden (z.B. Saunen, Schwimmbäder usw.) sind durch die DGUV 207-006 und Bodenbeläge in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen durch die DGUV Regel 108-003 geregelt. Die Rutschhemmung wird durch Begehung des Bodenbelags auf einer schiefen Ebene bewertet. Ermittelt wird der Neigungswinkel, bei dem die Versuchsperson nicht mehr in der Lage ist, ihn zu begehen, ohne auszurutschen. Der Prüfaufbau ist wie folgt:

– Bei Bodenbelägen für Barfußbereiche (z.B. Saunen, Schwimmbäder usw.): Die Versuchsperson begeht barfuß die mit Wasser + neutralem Netzmittel benetzte Testfläche. Die entsprechende Referenznorm ist DIN 51097, die 3 Rutschsicherheitsgruppen definiert: A, B, C (Tabelle 1);
– Bei Bodenbelägen für Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrswege: Die Versuchsperson trägt spezielle Prüfschuhe und die Testfläche ist mit Öl benetzt. Die entsprechende Referenznorm ist DIN 51130, in der 5 Bewertungsgruppen von R9 bis R11 definiert sind (Tabelle 2).

In Frankreich sieht die 2019 eingeführte Norm NF P05-011 „Revêtements de sol – Classement des locaux en fonction de leur résistance à la glissance“ ähnlich der deutschen Norm eine Unterscheidung der Anwendungsbereiche vor. Die Belagsmaterialien werden mittels Prüfverfahren mit schiefer Ebene barfuß und mit Schuhen (CEN/TS 16165 ANNEX A, ANNEX B) in 4 bzw. 5 Gruppen klassifiziert (PN6-PN24; PC6-PC35).

In Spanien gilt das „DOCUMENTO BÁSICO” SUA von 2019, ein Regelwerk zur Sicherheit von Gebäuden, das die Anforderungen an Bodenbeläge im Zusammenhang mit verschiedenen Risiken, einschließlich der Rutschgefahr, festlegt. Zur Klassifizierung der Materialien wird ihre Rutschhemmung mit der in der Norm UNE ENV 12633 (zurückgezogene Norm, die aber noch im Documento Basico zitiert ist) angegebenen Prüfmethode bewertet, die ein Pendelprüfgerät nutzt. Die Klassifizierung sieht 4 Gruppen (0-3) vor, die den Bodenbelägen abhängig vom Anwendungsbereich und dem damit verbundenen Risiko zugeordnet werden.

Bei Keramikfliesen für Bodenbeläge ist die Rutschsicherheit für die CE-Kennzeichnung anzugeben, gemäß Anhang ZA (Tabelle ZA 1.1) der Norm EN 14411 Keramische Fliesen und Platten – Definitionen, Klassifizierung, Eigenschaften, Konformitätsbewertung und Kennzeichnung. Für die CE-Kennzeichnung muss der Wert angegeben werden, der durch eine der in der Technischen Spezifikation CEN/TS 16165 angegebenen Prüfmethoden (schiefe Ebene, Pendelprüfgerät und Universaltribometer) ermittelt wird, es sei denn, in dem europäischen Land, in dem das Material vermarktet wird, ist eine andere Methode gesetzlich vorgeschrieben. Das technische Komitee CEN/TC 339 „Gleitwiderstand von Fußgängerflächen – Bewertungsmethoden“ hat vor kurzem mit der Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Norm auf der Basis von CEN/TS 16165 begonnen.

Neben den von der Norm vorgesehenen Prüfmethoden können die Oberfläche und ihre Textur mittels optischer Profilometrie untersucht werden, dabei werden Parameter wie die Höhe des Profils (Rz), die Häufigkeit und Steilheit der Peaks (Rsm und Rdq) und der Rauheitskern (Pk) gemessen. Diese Technik ist ein innovativer und extrem nützlicher Ansatz, um ausgehend von der Planungsphase Produkte mit hoher Rutschsicherheit herzustellen.

Das umfassende Angebot an Formaten und Stärken von Keramikfliesen begünstigt ihren Einsatz auch in Außenbereichen. Dank der verschiedenen Oberflächen eignen sich Keramikfliesen für eine Vielzahl von Anwendungsbereichen, angefangen bei Schwimmbadrändern bis hin zu Gehwegen für den Garten, und erlauben die durchgängige Gestaltung von Innen- und Außenbereichen. Das Spektrum der Einsatzbereiche ist deshalb so breit, weil Keramikfliesen sämtliche Bewertungsgruppen der Rutschhemmung (beispielsweise von R9 bis R13 nach DIN 51130) abdecken, im Unterschied zu anderen Belagsmaterialien, die auf die Anwendung in Innenbereichen begrenzt sind und/oder eine geringe Rutschsicherheit haben.

 

Mai 2020